Ein Fiskalvertreter ist nur für die Umsatzsteuer zuständig. Er beantragt die Umsatzsteuerregistrierung in Ihrem Namen und haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuererklärung und -zahlungen.
Ein Fiskalvertreter stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die lokalen Umsatzsteuerregeln vollständig einhält und Umsatzsteuererklärungen korrekt vorbereitet und einreicht. Er führt Buchhaltungsunterlagen gemäß den lokalen Standards und hält diese für die Prüfung durch die lokalen Steuerbehörden bereit.
Avalara kann Ihr Fiskalvertreter in allen EU-Ländern sowie in drei Nicht-EU-Ländern sein, in denen ein Fiskalvertreter erforderlich ist: Island, Norwegen und die Schweiz.
Sie benötigen einen Fiskalvertreter, um in dem Land, in dem dies erforderlich ist, mit dem Handel zu beginnen oder ihn fortzusetzen. Ein Fiskalvertreter sorgt dafür, dass Sie die Regeln und Gesetze der lokalen Steuerbehörden einhalten.
Sie benötigen einen Fiskalvertreter außerhalb der EU nur in den drei Ländern, in denen dies vorgeschrieben ist: Island, Norwegen und die Schweiz.
Die Länder, in denen ein Fiskalvertreter für Nicht-EU-Unternehmen mit lokaler EU-Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist, sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.