In- und ausländische Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und steuerpflichtige Umsätze regelmäßig melden.

 

Eine deutsche Mehrwertsteuererklärung muss Folgendes enthalten:

 

  • Umsatzsteuer (auf Verkäufe erhoben)
  • Vorsteuer (auf Einkäufe gezahlt)
  • Umsatzsteuerzahllast oder Vorsteuerüberhang (Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer)
  • Gegebenenfalls eine Zusammenfassung der innergemeinschaftlichen Erwerbe und Lieferungen

 

Erklärungen müssen elektronisch über das Online-Portal der deutschen Steuerbehörde eingereicht werden.

Wie oft sind Mehrwertsteuererklärungen in Deutschland erforderlich?

Alle in Deutschland tätigen Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen. Zusätzlich müssen Unternehmen mit einer Mehrwertsteuerschuld von 1.000 Euro bis 7.500 Euro vierteljährlich eine Erklärung abgeben. Unternehmen mit einer jährlichen Mehrwertsteuerschuld von über 7.500 Euro müssen monatlich Mehrwertsteuererklärungen einreichen.


Neu registrierte Unternehmen müssen zwei Jahre lang monatlich Mehrwertsteuererklärungen abgeben.

Welche Mehrwertsteuer in Deutschland kann abgezogen werden?

Unternehmen können in der Regel die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, abziehen, sofern diese ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden und nicht ausdrücklich durch das deutsche Mehrwertsteuerrecht ausgeschlossen sind (wie z. B. Geschenke). Zu den gängigen abzugsfähigen Posten in Deutschland gehören:


  • Büromiete, Nebenkosten, Ausstattung und Möbel
  • Professionelle Dienstleistungen wie Buchhaltung und Beratung
  • Marketing- und Werbekosten
  • Reisekosten für geschäftliche Zwecke, wie Flüge und Bahnfahrten
  • Internetdienste

Welche Fristen gelten für die Abgabe deutscher Mehrwertsteuererklärungen?

Monatliche und vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen sind bis zum 10. Tag des Monats nach Ablauf des Zeitraums fällig. Die Mehrwertsteuererklärung für Januar ist beispielsweise bis zum 10. Februar fällig.


Die jährliche deutsche Mehrwertsteuererklärung, die alle Transaktionen des Jahres zusammenfasst, ist bis zum 31. Mai des Folgejahres fällig.


Die fällige deutsche Mehrwertsteuer muss zur gleichen Zeit entrichtet werden.


Weitere Details zur Einreichungshäufigkeit und zu den Fristen finden Sie unten:

Art der Steuererklärung

Häufigkeit

Einreichungsfrist

Dokument

Format

Mehrwertsteuererklärung

Monatlich

10. des Monats nach dem Steuerzeitraum

Formular UST 1A

PDF

Vierteljährlich

10. des Monats nach dem Steuerzeitraum

Formular UST 1A

XML

Jährliche Steuererklärung

Jährlich

31. Juli des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres

Formular UST 2A

XML

EG-Auflistung

Monatlich

25. des Folgemonats

ZM (Zusammenfassende Meldung)

Vierteljährlich

25. des Folgemonats

ZM (Zusammenfassende Meldung)

Jährlich

25. des Folgemonats

ZM (Zusammenfassende Meldung)

8. Richtlinie

Jährlich

Mindestens 3 Monate und höchstens 12 Monate, spätestens bis zum 30. September nach dem Zeitraum im vorherigen Kalenderjahr

Vorsteuervergütungsantrag

XML

13. Richtlinie

Jährlich

Mindestens 3 Monate und höchstens 12 Monate, spätestens bis zum 30. Juni nach dem Zeitraum im vorherigen Kalenderjahr

USt 1 T

XML

Deutsche Mehrwertsteuerstrafen

Die Strafe für eine verspätete Mehrwertsteuererklärung in Deutschland beträgt 10 % der fälligen Mehrwertsteuer, maximal 25.000 Euro. Bei verspäteter Zahlung können Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf die unbezahlte Mehrwertsteuer anfallen. Für die deutsche Mehrwertsteuer gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, außer bei Betrug, in welchem Fall sie auf 10 Jahre verlängert wird. Falsche Angaben können Prüfungen oder strafrechtliche Anklagen nach sich ziehen.

Wie werden deutsche Mehrwertsteuergutschriften zurückgefordert?

Wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt (mehr Vorsteuer angefallen als berechnet), entsteht eine deutsche Mehrwertsteuergutschrift. Theoretisch wird dies an das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen zurückgezahlt.


In der deutschen Mehrwertsteuererklärung gibt es ein Kästchen, das angekreuzt werden muss, um eine Rückerstattung zu beantragen, die innerhalb von drei Monaten erfolgen sollte. Dies kann jedoch eine Mehrwertsteuerprüfung durch die Finanzbehörden auslösen. Andernfalls wird die Gutschrift auf die nächste Einreichung übertragen.

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