Litauen betreibt ein Umsatzsteuersystem, das lokal als Pridėtinės vertės mokestis (PVM) bekannt ist. Litauen ist ein EU-Mitgliedstaat, und sein Umsatzsteuerrahmen ist an die Grundsätze der EU-Umsatzsteuerrichtlinie angeglichen.
Die litauische Umsatzsteuer wird hauptsächlich durch das Gesetz über die Umsatzsteuer (Pridėtinės vertės mokesčio įstatymas) und die damit verbundenen Vorschriften geregelt. Die Umsatzsteuer wird von der staatlichen Steuerinspektion (Valstybinė mokesčių inspekcija, VMI) unter der Aufsicht des Finanzministeriums verwaltet. Die VMI ist zuständig für die Herausgabe von Richtlinien, die Bearbeitung von Umsatzsteuerregistrierungen und -erklärungen sowie die Durchsetzung der Umsatzsteuergesetzgebung.
Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten in Litauen ausüben – ob ansässig oder nicht ansässig –, müssen die litauischen Umsatzsteuerpflichten erfüllen. Dies umfasst die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung, die Anwendung der korrekten Umsatzsteuersätze, die Ausstellung umsatzsteuerkonformer Rechnungen, die Führung angemessener Buchhaltungsunterlagen und die Einreichung regelmäßiger Umsatzsteuererklärungen gemäß den litauischen und EU-Umsatzsteuerregeln.