B2G-Transaktionen

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung bei Geschäftsvorgängen zwischen Unternehmen und Regierungsbehörden (B2G) verpflichtend. Inländische und ausländische Unternehmen, die Rechnungen von mehr als 5.000 Euro an öffentliche Stellen in Spanien ausstellen – wie die Zentralregierung, regionale Verwaltungen, öffentliche Behörden, Universitäten und Krankenhäuser –, müssen das FacturaE-Format über das staatliche FACe-Portal (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) verwenden. E-Rechnungen im B2G-Bereich müssen digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Unternehmen können Papierrechnungen an öffentliche Stellen ausstellen, wenn diese unter 5.000 EUR liegen und die empfangende Stelle Papierrechnungen akzeptiert.

B2B-Transaktionen

Für Transaktionen bei Geschäftsvorgängen zwischen Unternehmen (B2B) ist die elektronische Rechnungsstellung in Spanien noch nicht verpflichtend. Die spanische Regierung hat jedoch ihr Gesetz „Crea y Crece“ angekündigt. Diese Verordnung soll die Gründung (crea) und Skalierung (crece) von Unternehmen erleichtern, indem sie das Problem der Zahlungsverzögerungen angeht — eine der Hauptursachen für Liquiditäts- und Rentabilitätsprobleme spanischer Unternehmen. Die spanische Regierung hofft, dies durch die E-Rechnung zu lösen, und beabsichtigt, die E-Rechnung für B2B-Transaktionen vorzuschreiben.


Ein zweiphasiger Einführungszeitraum wurde vorgeschlagen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8.000.000 Euro müssen dem B2B-Mandat innerhalb eines Jahres nach Genehmigung der technischen Anforderungen nachkommen. Alle anderen Unternehmen haben zwei Jahre Zeit. Die technischen Anforderungen und Spezifikationen müssen noch genehmigt werden und werden voraussichtlich einer weiteren öffentlichen Konsultation unterzogen. Da das spanische Recht jedoch vorschreibt, dass Unternehmen mindestens 12 Monate Vorlaufzeit nach Genehmigung erhalten müssen, ist wahrscheinlich, dass das Mandat erst 2027 oder 2028 umgesetzt wird.


Spanien könnte für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich die direkte Übermittlung der Rechnung in strukturierten Formaten vom Lieferanten an den Kunden oder die Übermittlung über zertifizierte Plattformen für die E-Rechnungen (PCEFs) vorsehen. Es könnte eine zentrale staatliche Plattform zur Überwachung der Einhaltung verwendet werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Spanien verfolgt einen milderen Ansatz als andere Länder bei Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben. Fehlerhafte oder verspätete E-Rechnungen im B2G-Bereich könnten einfach abgelehnt und Zahlungen verzögert werden. Im Zuge der Weiterentwicklung der Mandate zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien könnten jedoch Geldstrafen bei Nichteinhaltung eingeführt werden.

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