Für Transaktionen bei Geschäftsvorgängen zwischen Unternehmen (B2B) ist die elektronische Rechnungsstellung in Spanien noch nicht verpflichtend. Die spanische Regierung hat jedoch ihr Gesetz „Crea y Crece“ angekündigt. Diese Verordnung soll die Gründung (crea) und Skalierung (crece) von Unternehmen erleichtern, indem sie das Problem der Zahlungsverzögerungen angeht — eine der Hauptursachen für Liquiditäts- und Rentabilitätsprobleme spanischer Unternehmen. Die spanische Regierung hofft, dies durch die E-Rechnung zu lösen, und beabsichtigt, die E-Rechnung für B2B-Transaktionen vorzuschreiben.
Ein zweiphasiger Einführungszeitraum wurde vorgeschlagen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8.000.000 Euro müssen dem B2B-Mandat innerhalb eines Jahres nach Genehmigung der technischen Anforderungen nachkommen. Alle anderen Unternehmen haben zwei Jahre Zeit. Die technischen Anforderungen und Spezifikationen müssen noch genehmigt werden und werden voraussichtlich einer weiteren öffentlichen Konsultation unterzogen. Da das spanische Recht jedoch vorschreibt, dass Unternehmen mindestens 12 Monate Vorlaufzeit nach Genehmigung erhalten müssen, ist wahrscheinlich, dass das Mandat erst 2027 oder 2028 umgesetzt wird.
Spanien könnte für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich die direkte Übermittlung der Rechnung in strukturierten Formaten vom Lieferanten an den Kunden oder die Übermittlung über zertifizierte Plattformen für die E-Rechnungen (PCEFs) vorsehen. Es könnte eine zentrale staatliche Plattform zur Überwachung der Einhaltung verwendet werden.