Ansässige Unternehmen müssen sich registrieren lassen, wenn ihr weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren oder steuerbefreiten Lieferungen 100.000 Schweizer Franken übersteigt. Unternehmen unter diesem Schwellenwert können sich für eine freiwillige Registrierung entscheiden.
Ausländische Unternehmen müssen sich auch registrieren, wenn ihr weltweiter Jahresumsatz 100.000 Schweizer Franken übersteigt, wobei es keinen bestimmten Schwellenwert nur für Einkünfte aus der Schweiz gibt.
Eine Ausnahme gibt es für nicht ansässige Unternehmen, die ihre Lieferungen ausschließlich dem Reverse-Charge-Mechanismus unterwerfen — sie sind von der schweizerischen Mehrwertsteuerregistrierung befreit, auch wenn der Umsatz 100.000 Schweizer Franken übersteigt.
Bestimmte gemeinnützige, kulturelle oder ehrenamtliche Organisationen profitieren von einem höheren Schwellenwert von 250.000 Schweizer Franken, bevor die Registrierungspflicht gilt.