Die Durchführungsverordnung enthält detaillierte Beispiele und Leitlinien dazu, welche Arten von kostenpflichtigen Dienstleistungen als elektronische Dienstleistungen gelten, und unterteilt diese in fünf Kategorien:
1. Bereitstellung von Video, Musik, Spielen, Lotterien und anderen Glücksspielen
- Downloads von Filmen oder Sendungen auf PCs, Laptops und Smartphones
- Online-Spiele oder Downloads von Spielen, einschließlich Remote-Spielern
- Bereitstellung von Musik, Filmen, Wetten, Rundfunk
- Jingles, Klingeltöne und Musik
2. Website-Dienstleistungen
- Self-Service-Website-Dienstleistungen
- Automatisierte Wartung und Support von Websites
- Hosting von Websites
- Internetanbieter
- Online-Data-Warehousing- und Speicherdienstleistungen
- Blocker von Bannerwerbung
3. Softwaredienstleistungen
- Software-Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden (Software as a Service „SaaS“) durch Downloads über Cloud-basierte Distribution
- Downloads von Drucker- und anderen Peripherietreibern
- Firewalls und andere Filter für Computer
- Downloads von Antivirensoftware
- Buchhaltungs- und Antiviren-Pakete
4. Bereitstellung von Fernunterricht
- Automatisiertes Fernlernen und -unterrichten
- Automatisierte Lernprogramme über das Internet
- Von Schulungsteilnehmern online ausgefüllte Arbeitsbücher
5. Bereitstellung von Texten, Bildern und Datenbanken
- Downloads von Designs – Komponenten, Strickmuster etc.
- E-Books (z. B. Amazon Kindle)
- Online-Bannerwerbung
- Abonnements für Online-Blogs, -Journale oder -Zeitungen
- Mitgliedsbeiträge für Online-Clubs, -Zeitschriften oder Dating-Websites
- Online-Marktplätze für Waren und Dienstleistungen – Angebote
- Bilder, Bildschirmschoner und Fotos für Handy oder PC zum Herunterladen
- Downloads von Berichten, Finanzanalysen oder Marktdaten und Leitfäden
- Datenmanipulation und -berechnungen über das Internet oder andere elektronische Netzwerke