Was ist die Definition von elektronischen Dienstleistungen – EU-Mehrwertsteuer B2C 2015

Die am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Änderungen der EU-Regelungen zum Ort der Leistungserbringung für elektronische Dienste, Rundfunk- und Telekommunikationsdienste erfordern, dass EU-Anbieter dieser grenzüberschreitenden Dienstleistungen den Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes ihres Kunden anwenden. Zuvor verwendete der Anbieter den Mehrwertsteuersatz seines Wohnsitzlandes.

EU-Definition von E-Dienstleistungen für Mehrwertsteuerzwecke

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wurde durch eine Durchführungsverordnung geändert, die die Standarddefinition von E-Dienstleistungen enthält. Diese kennzeichnet E-Dienstleistungen anhand der folgenden Kriterien für eine kostenpflichtige Lieferung/ein Abonnement:

 

  • Eine Dienstleistung – im Gegensatz zu physischen Gütern
  • Informationstechnologiebasiert
  • Elektronisch bereitgestellt – über das Internet, Kupfer- oder Glasfaserkabel und Satellit
  • Die Lieferung ist voll automatisiert – nur minimale menschliche Eingriffe

Beispiele für E-Dienstleistungen

Die Durchführungsverordnung enthält detaillierte Beispiele und Leitlinien dazu, welche Arten von kostenpflichtigen Dienstleistungen als elektronische Dienstleistungen gelten, und unterteilt diese in fünf Kategorien:

 

1. Bereitstellung von Video, Musik, Spielen, Lotterien und anderen Glücksspielen

  • Downloads von Filmen oder Sendungen auf PCs, Laptops und Smartphones
  • Online-Spiele oder Downloads von Spielen, einschließlich Remote-Spielern
  • Bereitstellung von Musik, Filmen, Wetten, Rundfunk
  • Jingles, Klingeltöne und Musik

 

2. Website-Dienstleistungen

  • Self-Service-Website-Dienstleistungen
  • Automatisierte Wartung und Support von Websites
  • Hosting von Websites
  • Internetanbieter
  • Online-Data-Warehousing- und Speicherdienstleistungen
  • Blocker von Bannerwerbung

 

3. Softwaredienstleistungen

  • Software-Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden (Software as a Service „SaaS“) durch Downloads über Cloud-basierte Distribution
  • Downloads von Drucker- und anderen Peripherietreibern
  • Firewalls und andere Filter für Computer
  • Downloads von Antivirensoftware
  • Buchhaltungs- und Antiviren-Pakete

 

4. Bereitstellung von Fernunterricht

  • Automatisiertes Fernlernen und -unterrichten
  • Automatisierte Lernprogramme über das Internet
  • Von Schulungsteilnehmern online ausgefüllte Arbeitsbücher

 

5. Bereitstellung von Texten, Bildern und Datenbanken

  • Downloads von Designs – Komponenten, Strickmuster etc.
  • E-Books (z. B. Amazon Kindle)
  • Online-Bannerwerbung
  • Abonnements für Online-Blogs, -Journale oder -Zeitungen
  • Mitgliedsbeiträge für Online-Clubs, -Zeitschriften oder Dating-Websites
  • Online-Marktplätze für Waren und Dienstleistungen – Angebote
  • Bilder, Bildschirmschoner und Fotos für Handy oder PC zum Herunterladen
  • Downloads von Berichten, Finanzanalysen oder Marktdaten und Leitfäden
  • Datenmanipulation und -berechnungen über das Internet oder andere elektronische Netzwerke

Was ist keine elektronische Dienstleistung für Mehrwertsteuerzwecke?

Die Europäische Kommission hat auch einige Leitlinien dazu bereitgestellt, was keine E-Dienstleistung ist. Entscheidend ist, dass die Nutzung von E-Mails zur Erbringung der Dienstleistung diese nicht automatisch als elektronisch qualifiziert.


Die Durchführungsverordnung nennt die folgenden entgeltlichen Dienstleistungen, die für das neue Mehrwertsteuersystem nicht als elektronische Dienstleistungen gelten:

  • Dienstleistungen für in der EU mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen
  • Telekommunikations- und Rundfunkdienstleistungen
  • Physische Güter, deren Bestellung über das Internet oder per E-Mail erfolgt, z. B. DVDs, CD-ROMs, CDs, Speicherkarten usw. für Informationen, Spiele oder Bücher
  • Professionelle Beratung per E-Mail oder InternetGestaltung von Covern oder Inhalten für E-Books, Broschüren und andere Literatur
  • Live-Unterricht über das Internet
  • Offline-DatendiensteTickets, die über das Internet für Live-Veranstaltungen, Theater, Restaurants usw. gekauft wurden

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