Eine weitere ergänzende Meldepflicht für Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union verkaufen, ist die Zusammenfassende Meldung (ZM). Sie enthält Details zu Verkäufen oder Übertragungen von Waren und Dienstleistungen an andere mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Ländern. Die Steuerbehörden in ganz Europa nutzen Zusammenfassende Meldungen, um zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer von allen Parteien bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß und vollständig angegeben wurde.

 

Die Meldung war ursprünglich nur für den Warenverkauf vorgesehen, wurde aber im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets 2010 auf den Verkauf erweitert.

Was gehört in die Zusammenfassende Meldung?

  • Die Namen der EU-Kunden
  • Ihre Mehrwertsteuernummern (Sie können dies im MIAS-System überprüfen)
  • Ihr Ländercode
  • Der Wert der Verkäufe oder Gutschriften im Berichtszeitraum

Wie nimmt man eine Zusammenfassende Meldung vor?

Zusammenfassende Meldungen werden in der Regel zusammen mit der EU-Mehrwertsteuererklärung eingereicht. Länder haben unterschiedliche Meldehäufigkeiten – monatlich oder quartalsweise. Einreichungen erfolgen jetzt größtenteils elektronisch.

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