Punkt 2
Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist der Prozess, bei dem Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde als aktiv in der Produktion und dem Verkauf von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen gelistet wird. Sobald ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist, ist es dafür verantwortlich, den korrekten Mehrwertsteuerbetrag auf alle verkauften Waren und Dienstleistungen zu erheben. Das Unternehmen kann außerdem die auf Unternehmenskäufe gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Punkt 1
Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, sobald ihre steuerbaren Lieferungen den Schwellenwert oder die Kriterien überschreiten, die von der EU oder der lokalen Behörde in einem Nicht-EU-Land festgelegt wurden. Unternehmen sollten beachten, dass sich Schwellenwerte ändern können. Die Anforderungen für die Mehrwertsteuerregistrierung gelten für alle Arten von gewerblichen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Betriebsstruktur. Die EU hat sich bemüht, die Anforderungen für die Registrierung einer Mehrwertsteuernummer in allen EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Typische Beispiele für Jurisdiktionen, in denen ein Unternehmen eine lokale Mehrwertsteuernummer beantragen muss, sind:
- Wenn ein ausländisches Unternehmen Waren in einem anderen Land kauft und verkauft
- Wenn ein Unternehmen Waren in ein Land importiert, was auch die Verbringung von Waren über nationale Grenzen innerhalb der EU umfassen kann
- Aufbewahren von Waren in Lagern oder in Konsignationslagern in anderen EU-Ländern für Kunden
- Abhalten einer Live-Konferenz, Ausstellung oder Schulung mit kostenpflichtigem Eintritt
- Warenverkauf an Verbraucher über das Internet oder per Katalog (Versandhandel)
- Lieferung und Installation von Geräten in einer begrenzten Anzahl von Fällen
- Eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen, in denen Dienstleistungen erbracht werden (im Anschluss an die Reformen des Mehrwertsteuerpakets von 2010)Die oben genannten Anforderungen gelten gleichermaßen für EU- und Nicht-EU-Unternehmen.
Die zuständigen Steuerbehörden kündigen einen Besuch in Ihrem Unternehmen zur Überprüfung der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in der Regel etwa sieben Tage im Voraus an. Am Tag des Besuchs prüfen Vertreter der Steuerbehörde Ihre Mehrwertsteuerinformationen und Transaktionsdaten, um festzustellen, ob Sie den richtigen Steuerbetrag einziehen und berechnen. Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, können mit Strafen belegt werden.
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