Punkt 1
Es findet in einigen Fällen Anwendung, wenn der Lieferant in einem Gebiet ansässig ist, in dem Mehrwertsteuer fällig ist oder in dem die Transaktion Potenzial für Betrug und Steuerhinterziehung birgt. Der Reverse-Charge-Mechanismus hat folgende Wirkung: Die Lieferanten berechnen keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung, weisen aber darauf hin, dass das Reverse-Charge-Verfahren gilt.
Punkt 2
Um den Mehrwertsteuersatz im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu berechnen, teilen Sie den Prozentsatz des Mehrwertsteuersatzes durch 100 (d. h., 20 % Mehrwertsteuer sind 0,25).
Wenn Sie eine Rechnung für eine Transaktion ausstellen, bei der das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, sollten Sie keine Mehrwertsteuer berechnen, sondern die Mehrwertsteuer als 0 % ausweisen (analog zu anderen Arten von mehrwertsteuerbefreiten Verkäufen). Ein Hinweis auf die Steuerschuldumkehr muss enthalten sein, mit einer kurzen schriftlichen Erklärung zu den Gründen (in einigen Ländern genügt es, einfach „Reverse Charge“ zu schreiben). In den meisten Fällen, in denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, muss die Mehrwertsteuernummer des Käufers auf der Rechnung angegeben werden. Der Nettobetrag muss in der Rechnung angegeben werden, da dieser an Sie gezahlt wird.
Das Reverse-Charge-Verfahren (also die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) kann für eine Reihe von Dienstleistungen (wenn diese eigenständig erbracht werden) nicht angewendet werden — hauptsächlich für Baudienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen das Bohren oder Fördern von Öl oder Erdgas, den Abbau von Mineralien und den Tunnelbau, das Bohren oder den Bau von unterirdischen Anlagen zu diesem Zweck, die Herstellung von Bau- oder Maschinenbauteilen oder -ausrüstungen, Materialien, Anlagen oder Maschinen oder die Lieferung dieser an den Standort. Zudem zählen dazu Fertigungskomponenten für Heizungs-, Beleuchtungs-, Klima-, Lüftungs-, Stromversorgungs-, Entwässerungs-, Sanitär-, Wasserversorgungs- oder Brandschutzsysteme. Das Reverse-Charge-Verfahren kann außerdem nicht für die berufliche Tätigkeit von Architekten oder Vermessungsingenieuren oder von Bau-, Ingenieur-, Innen- oder Außendekorations- und Landschaftsberatern angewendet werden. In kleinerem Umfang kann das Reverse-Charge-Verfahren nicht angewendet werden bei der Herstellung, Installation und Reparatur von Kunstwerken wie Skulpturen, Wandgemälden und anderen rein künstlerischen Gegenständen, bei der Beschriftung und dem Aufstellen, Installieren und Reparieren von Schildern und Werbeanlagen sowie bei der Installation von Jalousien und Rollläden und Sicherheitssystemen.
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