Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS)

Das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) ist ein kostenloser Online-Dienst, der es Unternehmen ermöglicht, zu überprüfen, ob andere Unternehmen, mit denen sie handeln, ordnungsgemäß für die Mehrwertsteuer registriert sind. Die Überprüfung der EU-Mehrwersteuernummer ist eine wichtige Anforderung für alle Unternehmen und kann bei Nichteinhaltung zu Prüfungen und hohen Geldstrafen führen.

MIAS und der EU-Binnenmarkt

Der EU-Binnenmarkt wurde am 1. Januar 1993 verwirklicht. Dadurch wurden die Grenzkontrollen zwischen allen Mitgliedstaaten für den Waren- und Dienstleistungsverkehr abgeschafft. Da der Handel mit Waren häufig eine Mehrwertsteuerpflicht auslöst und das EU-Mehrwertsteuersystem noch nicht harmonisiert ist, wurde beschlossen, dass der grenzüberschreitende Warenverkauf innerhalb der EU mehrwertsteuerfrei ist – als „innergemeinschaftliche Lieferung“ und mit einem Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Die einzige Bedingung war, dass beide Unternehmen eine Mehrwehrsteuernummer in ihren Ländern haben mussten, um die Mehrwertsteuer auszugleichen.

Nationale Abweichungen im MIAS

Obwohl die meisten Länder an dem oben genannten System teilnehmen, gibt es einige Abweichungen, wie die folgenden:

 

  • Deutsches MIAS – nur für in Deutschland steuerlich registrierte Nutzer
  • Italienisches MIAS – enthält nur italienische Mehrwehrsteuernummer
  • Spanisches MIAS – enthält nur spanische Nummern

 

Einige andere Länder verfügen immer noch nur über einen telefonischen Prüfdienst.

Europäisches MIAS-Onlinesystem

Um Handelsunternehmen bei der Einhaltung dieser Anforderung zu unterstützen, haben alle EU-Mitgliedstaaten eine Datenbank mit mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in ihren Ländern eingerichtet. Diese wird dann im europäischen MIAS-Onlinesystem geteilt. Händler können online überprüfen, ob ihr Kunde tatsächlich die angegebene Mehrwehrsteuernummer hat, sodass die innergemeinschaftliche Lieferung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer erfolgen kann.

Abmeldung aus MIAS-Datenbanken der EU

In den meisten Ländern führt der Erhalt einer Mehrwehrsteuernummer automatisch zur Eintragung in das entsprechende MIAS-Register des jeweiligen Landes. Es gibt jedoch Ausnahmen, was bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Registrierung oder später, wenn die Behörden das Unternehmen anerkennt, zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Der Grund für diese Abweichung sind Betrugsbedenken im EU-Mehrwertsteuersystem bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Deutschland, Italien, Spanien und Österreich können zusätzliche Nachweise verlangen.

 

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