Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Schweiz ist zwar nicht Teil der Europäischen Union, hat aber ein sehr ähnliches Mehrwertsteuersystem. Auf lokaler Ebene wird die Verbrauchsabgabe als Mehrwertsteuer (MWST), Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder Imposta sul valore aggiunto (IVA) bezeichnet.

Die Schweiz hat ihr derzeitiges Mehrwertsteuersystem 1995 eingeführt. Es wird unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwaltet. Diese erstellt die Vorschriften für die MWST-Registrierung, die MWST-Abrechnung, die steuerliche Compliance und andere Berichtspflichten für nicht im Gebiet der Schweiz ansässige USt-Händler.

Wie bei den EU-Mitgliedsstaaten müssen sich ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Waren einführen, kaufen oder verkaufen, unter Umständen als nicht gebietsansässige Händler für die Zwecke der Umsatzsteuer registrieren lassen.


Müssen Sie sich umsatzsteuerlich in der Schweizer registrieren lassen?

Die Schweiz klassifiziert mehrere Gegebenheiten, unter denen sie von ausländischen Unternehmen eine MWST-Registrierung verlangt

  • Einfuhr von Waren in die Schweiz.
  • Kauf und Verkauf von Waren im Land.
  • Verkauf von Waren an Schweizer Verbraucher über das Internet. Zwar gibt es in der Schweiz keine besonderen Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte, jedoch gibt es eine ähnliche Registrierungsschwelle. Umsätze, die diesen Schwellenwert überschreiten, erfordern die Benennung eines Fiskalvertreters und eine MWST-Registrierung für ein nicht gebietsansässiges Unternehmen.
  • Die Aufbewahrung von Waren in einem Lager als Konsignationsbestand zu Zwecken des Wiederverkaufs.
  • Organisation von Live-Veranstaltungen und Shows mit bezahltem Eintritt am Eingang
  • Wenn ein Unternehmen ansonsten ein Nicht-USt-Händler ist, aber in der Schweiz Dienstleistungen im Rahmen der Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) entgegennimmt.
  • Die Selbstversorgung mit Gütern.

Die Schweiz hat die meisten EU-Vorschriften über den Ort der Leistungserbringung für die Mehrwertsteuer übernommen, einschließlich der Anwendung der Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger. Das bedeutet, dass es seit dem EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 nur noch sehr wenige mit Dienstleistungen verbundene Gegebenheiten gibt, die eine MWST-Registrierung erfordern.

Die Lieferschwelle der Schweizer MWST-Registrierung für ausländische Unternehmen liegt derzeit bei 100.000 CHF pro Jahr, wobei seit dem 1. Januar 2018 auch das Welteinkommen, nicht nur das Einkommen in der Schweiz berücksichtigt wird.

Lieferschwelle in der Schweiz

Lieferschwelle für die USt-Registrierung

100.000 CHF

 

Jährliche EU-Lieferschwelle für den Fernabsatz

-

 

MWST-Sätze in der Schweiz

Die Schweiz legt ihre eigenen Mehrwertsteuersätze fest. Es ist nicht Teil der Europäischen Union und muss daher keine der Richtlinien zu den Steuersätzen befolgen (z.B. den Normalsatz von 15 % oder mehr). Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen den entsprechenden MWST-Satz in Rechnung stellen und die Steuer an die Schweizer Steuerbehörden weiterleiten und eine MWST-Abrechnung einreichen: siehe Briefing zur Schweizer MWST-Abrechnung.

Die derzeit geltenden MWST-Sätze sind:

  • Normalsatz in der Schweiz: 7,7 %
  • Sondersatz für Herbergung in der Schweiz: 3,7 % (Hotelübernachtungen).
  • Reduzierter Satz in der Schweiz: 2,5 % (Nahrungsmittel, Bücher, Wasser).
  • Von der Schweizer MWST befreit sind: Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Bildung, Gesundheit.

MWST in der Schweiz

Steuersatz

Bezeichnung

Welche Waren oder Dienstleistungen

7.7 %

Normal

Alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen

3.7 %

Ermäßigt

Hotelunterbringung

2.5 %

Ermäßigt

Food and drink (except that provided in hotels); agricultural supplies; water; printed materials; medicines; cultural and sporting events

0 %

Steuerfrei

Exports; supplies of goods and services to airlines

MWST-Compliance in der Schweiz

Nicht gebietsansässige Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, müssen die lokalen Vorschriften über die Rechnungsstellung, Buchhaltung und MWST-Sätze einhalten. Dazu gehört:

  • Erstellung von Rechnungen mit den in den Bundesgesetzen über die MWST festgelegten Angaben.
  • Elektronische Rechnungen mit ordnungsgemäßer Signatur, Authentizität und Zustimmung des Empfängers.
  • Führung von Konten und Aufzeichnungen, die mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
  • Korrekte Rechnungsstellung an Kunden für Waren oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Schweizerischen MWSt-Vorschriften.
  • Verbuchung von Gutschriften und anderen Korrekturen.
  • Anwendung von genehmigten Fremdwährungskursen.

Wann ist der Entstehungszeitpunkt der schweizer Mehrwertsteuer?

Die Vorschriften zum Besteuerungszeitpunkt (Zeitpunkt der Lieferung) in der Schweiz bestimmen, wann die MWST fällig wird. Sie ist dann 30 Tage nach dem Ende des MWST-Besteuerungszeitraums (monatlich oder vierteljährlich) an die Steuerbehörden abzuführen.

Bei den meisten Waren ist es der Zeitpunkt der Lieferung oder des Eigentumsübergangs. Bei Dienstleistungen ist es die Fertigstellung der Dienstleistung.

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