Die Schweiz führte 1995 ihre Mehrwertsteuer (MwSt.) ein — auch bekannt als Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) auf Französisch und Imposta sul valore aggiunto (IVA) auf Italienisch. Zwar ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU), doch ist ihr Mehrwertsteuersystem weitgehend an die EU-Grundsätze und internationalen Verfahren angeglichen.
Die Schweizer Mehrwertsteuer unterliegt dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer und wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwaltet. Die ESTV ist zuständig für die Herausgabe von Richtlinien, die Bearbeitung von Mehrwertsteueranmeldungen und -erklärungen sowie die Durchsetzung der Gesetze dazu.
Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben – ob inländisch oder ausländisch – müssen die Schweizer Mehrwertsteuerpflichten erfüllen. Dazu gehören die Registrierung für die Mehrwertsteuer, die Anwendung der entsprechenden Steuersätze, die Ausstellung konformer Rechnungen und die regelmäßige Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen.