Spanien führte die Mehrwertsteuer (MwSt.) im Jahr 1986 ein, als es der Europäischen Union (EU) beitrat. Die spanische Mehrwertsteuergesetzgebung implementiert die EU-Umsatzsteuerrichtlinien durch lokale Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsanweisungen. Das System regelt Mehrwertsteuerregistrierungen, Compliance-Verpflichtungen, Rechnungsstellung, Meldung und Steuererklärungen. Die Mehrwertsteuer wird von der Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) verwaltet.

 

Jedes Unternehmen, das in Spanien steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringt, kann zur Erhebung der Mehrwertsteuer verpflichtet werden. Diese Verpflichtung beginnt mit einer Mehrwertsteuerregistrierung in Spanien.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur spanischen Mehrwertsteuerregistrierung, in dem die entsprechenden Unterlagen, Schwellenwerte und Fristen beschrieben werden.

Möchten Sie sich nun von Avalara in der Praxis überzeugen?

Vereinbaren Sie eine Demo, um unsere Lösung zu sehen.