Fernverkäufe

Eine der häufigsten Situationen, in denen eine ausländische EU-Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich ist, ist der grenzüberschreitende Warenverkauf von Unternehmen an Verbraucher über das Internet, bekannt als Fernverkauf. Da die Mehrwertsteuer eine Steuer für den Endverbraucher ist, erwarten die Länder von Unternehmen, dass sie sich bei ihnen registrieren, ihre lokale Mehrwertsteuer berechnen und einziehen. Die Schwellenwerte für die EU-Mehrwertsteuerregistrierung für ansässige Unternehmen können Sie hier einsehen.

 

Die EU wird am 1. Juli 2021 im Rahmen des E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets der EU die Schwellenwerte für Fernverkäufe aufheben.

 

Beachten Sie, dass es für elektronische oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher gemäß den neuen MOSS-Mehrwertsteuerregeln von 2015 keine Schwellenwerte für Fernverkäufe gibt.

 

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