EU-E-Commerce-Paket: OSS-Mehrwertsteuererklärung für B2C-Dienste und -Veranstaltungen

  • Apr 16, 2021 | Richard Asquith

Im Rahmen des Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket der Europäischen Union, das zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt, können Anbieter von Dienstleistungen und Veranstaltungen für Verbraucher (B2C-Geschäft) ihre EU-weiten Verkäufe in der neuen One-Stop-Shop(OSS-) Mehrwertsteuererklärung angeben. Sie müssen sich damit nicht mehr in jedem Land, in dem sie nicht ansässig sind, jedoch ihre Waren verkaufen, registrieren.

Dies gilt sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Dienstleister, letztere verwenden dann die Non-Union-OSS-Mehrwertsteuererklärung.

OSS-Mehrwertsteuererklärung für B2C-Dienste

Die folgenden Leistungen können über Single-OSS-Mehrwertsteuererklärung deklariert werden:

  • Verkauf von Eintrittskarten für Unterhaltung, Bildung, Wissenschaft, Sport, Ausstellungen, Kultur, Kunst und Messen
  • Transport-Dienstleistungen, einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen
  • Hotelangebote und andere Unterkunftsdienstleistungen.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
  • Dienstleistungen, einschließlich Bewertungen, für bewegliche Sachanlagen

Dienstleister, die sich für die Nutzung der OSS-Mehrwertsteuererklärung für ihre B2C-Dienste entscheiden, müssen diese in allen Ländern verwenden. Sie können jedoch auch weiterhin ihre ausländische Mehrwertsteuerregistrierungen behalten, die sie für andere Zwecke nutzen. OSS-Mehrwertsteuererklärungen benötigen keine Rechnungen, dennoch werden sich einige Länder sich möglicherweise dafür entscheiden. In diesem Fall sollte der Anbieter die Rechnungsregeln des jeweiligen Landes befolgen.

Das EU-E-Commerce-Paket

Die Änderungen zum Juli 2021 umfassen:


VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.