Ungarn: Änderungen der UST-Rechnungsstellung Juli 2020 in Echtzeit

  • Jul 15, 2020 | Richard Asquith

Ungarn hat bestätigt die bevorstehenden Änderungen des Systems der Echtzeit-UST-Erklärungen bestätigt, u.a. auch die Senkung des Schwellenwerts für einzelne B2B-Rechnungen. Auch die Frist für diese Erklärungen wird nun auf nur acht Tage verkürzt.

Die ungarische Echtzeit-UST-Erklärung wurde 2018 von der ungarischen Steuer- und Zollbehörde NAV eingeführt.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Der bestehende Schwellenwert von 100.000 HUF wird abgeschafft, wodurch alle B2B-Rechnungen erfasst werden. Dazu gehören das Reverse-Charge-Verfahren sowie Rechnungen mit einem Steuersatz von 0 % bzw. Steuerbefreiungen. 
  • Allerdings wird es bis nach dem 30. September 2020 keine Bußen in Fällen von nicht-konformen Erklärungen geben. 
  • Die Erklärung muss innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden, bisher waren es 15 Tage.
  • Steuerbefreite Rechnungen werden nun in die Berichtspflicht einbezogen 
  • Dabei soll das 2.0 XSD-Format verwendet werden. 
  • Der UST- oder Steuercode des Kunden (8 Ziffern) muss bei der Rechnungsübermittlung angegeben werden.
  • Die NAV stellt jetzt eine neue kostenlose Handy-App bereit, mit der Rechnungen erstellt und manuell eingereicht werden können.

B2C-Rechnungen werden ab dem 1. Januar 2021 in das System der Echtzeit-Erklärungen einbezogen.

Gleichzeitig wird auch der Schwellenwert von 100.000 HUF für die Aufstellung der UST-Rechnungen, die "M-Blätter", in denen inländische Rechnungen für Einkäufe aufgeführt sind, abgeschafft. Daher müssen alle B2B-Waren und Verkaufsrechnungen in dieser Erklärung gemeldet werden. Reverse-Charge- und B2C-Rechnungen können ausgeschlossen werden.

 


VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.