Italien Umsatzsteuervoranmeldungen Januar 2021

  • Jul 16, 2020 | Richard Asquith

Aktualisiert am 28. Mai 2020: Italien hat die Einführung von UST-Voranmeldungen erneut verschoben. Grund ist diesmal die COVID-Krise. Neuer Stichtag ist der 1. Januar 2021.

Italien schlägt vor, im Inland ansässige UST-registrierten Unternehmen ab dem 1. Juli 2020 UST-Voranmeldungen anzubieten. Die Maßnahme wurde in einem neuen Gesetzesdekret eingeführt, das am 26. Oktober bekanntgegeben wurde.

Die italienische Steuerbehörde, Agenzia delle Entrate, wird UST-Konten erstellen und vierteljährliche UST-Erklärungen nur für in Italien ansässige Unternehmen erstellen. Diese werden auf Transaktionen basieren, die über das E-Invoicing-System Sdl, Esterometro und tägliche Online-Kassenberichte verarbeitet werden. Unternehmen werden die Möglichkeit haben, ihre Steuererklärung vor der Genehmigung zu überprüfen und zu ändern.

Nicht in Italien ansässige, UST-registrierte Unternehmen sind verpflichtet, ihre UST-Erklärungen weiterhin wie bisher auszufüllen und einzureichen. Die Maßnahme wird bis zur Jahreserklärung im Jahr 2021 verlängert.


VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.