Thailand - demnächst UST auf digitale Dienstleistungen

  • Jul 15, 2020 | Richard Asquith

Das thailändische Kabinett hat am 9. Juni einen Gesetzesentwurf zur Erhebung einer 7 % UST auf digitale und elektronische Dienstleistungen, die von nicht in Thailand ansässigen Anbietern für lokale Verbraucher erbracht werden, verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Parlament vorgelegt. Die Maßnahme wird zur Mittelbeschaffung für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben während der COVID-19-Krise beschleunigt.

Die Maßnahme könnte dem Finanzministerium 3b Baht (über 100 Mio. Euro) einbringen. Sie betrifft u.a. Dienste wie Streaming oder das Herunterladen von Medien und Apps, aber auch Werbedienste auf sozialen Plattformen. Es wird für die UST-Registrierung einen Schwellenwert von 1,8 Millionen Baht (über 60.000 Euro) pro Jahr geben.

Diese Maßnahme folgt ähnlichen Ankündigungen, die kürzlich von der Philippinen und Indonesien, Mexiko sowie Chile verlauten, wo dieselben Grundlagen für

Verbrauchssteuern angewendet werden, die für nicht im jeweiligen Land ansässige Unternehmen gelten sollen. Lesen Sie dazu auch die Zusammenfassung zur globalen UST auf elektronische Dienstleistungen von Avalara (verlinkte Seite in Englisch).


VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.