Belgien führte die Umsatzsteuer im Januar 1971 ein. Die wichtigsten Regeln sind im belgischen Umsatzsteuergesetzbuch festgelegt, das durch königliche und ministerielle Erlasse gestützt und durch Rundschreiben und Verfügungen des Finanzministeriums weiter präzisiert wird.
Diese Regeln basieren auf den Umsatzsteuerrichtlinien der Europäischen Union und umfassen die Umsatzsteuerregistrierung, Compliance, Steuererklärungen, Intrastat und andere Meldungen.