Für nicht ansässige Händler gibt es in Italien keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung — jede steuerpflichtige Tätigkeit in Italien erfordert eine Mehrwertsteuerregistrierung, bevor Lieferungen getätigt werden.
Der häufig zitierte Fernabsatzschwellenwert von 35.000 Euro ist nun hinfällig; er wurde im Juli 2021 durch den EU-weiten One-Stop-Shop(OSS)-Schwellenwert von 10.000 Euro ersetzt. Der Fernabsatz an italienische Verbraucher, der diesen Schwellenwert überschreitet, erfordert eine Mehrwertsteuerregistrierung oder die Nutzung des OSS-Systems. Für andere Tätigkeiten gibt es keinen nationalen Schwellenwert — die Registrierung ist unabhängig vom Umsatz obligatorisch.