Wie hoch sind die Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung in Italien?

Für nicht ansässige Händler gibt es in Italien keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung — jede steuerpflichtige Tätigkeit in Italien erfordert eine Mehrwertsteuerregistrierung, bevor Lieferungen getätigt werden.


Der häufig zitierte Fernabsatzschwellenwert von 35.000 Euro ist nun hinfällig; er wurde im Juli 2021 durch den EU-weiten One-Stop-Shop(OSS)-Schwellenwert von 10.000 Euro ersetzt. Der Fernabsatz an italienische Verbraucher, der diesen Schwellenwert überschreitet, erfordert eine Mehrwertsteuerregistrierung oder die Nutzung des OSS-Systems. Für andere Tätigkeiten gibt es keinen nationalen Schwellenwert — die Registrierung ist unabhängig vom Umsatz obligatorisch.

Sollten Sie sich für die italienische Mehrwertsteuer registrieren?

Ausländische Unternehmen müssen sich möglicherweise in Italien für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn sie die folgenden Tätigkeiten ausüben:


  • Einfuhr von Waren nach Italien (obwohl die Mehrwertsteuer möglicherweise nicht erforderlich ist, wenn der Käufer in Italien mehrwertsteuerlich registriert ist)

  • Kauf und Verkauf von Waren in Italien, wenn sowohl Lieferant als auch Kunde in Italien nicht mehrwertsteuerlich registriert sind (Reverse-Charge-Regeln können Anwendung finden)

  • Warenverkehr zwischen Italien und anderen EU-Ländern (innergemeinschaftlicher Handel)

  • Online-Verkauf an italienische Verbraucher, wenn der EU-Gesamtumsatz 10.000 Euro übersteigt (erfordert eine One-Stop-Shop(OSS)-Registrierung)

  • Lagerung von Waren in Italien für den lokalen oder EU-weiten Verkauf (z. B. in einem Konsignationslager)

  • Erhebung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen oder Ausstellungen in Italien

  • Betrieb von E-Commerce-Geschäften für italienische Kunden

Welche Informationen sind für die Mehrwertsteuerregistrierung in Italien erforderlich?

Ausländische Unternehmen müssen Folgendes einreichen:


  • Erklärung zur Bestätigung, dass keine Betriebsstätte in Italien besteht

  • Vollmacht zur Bestellung des Steuervertreters (mit unterschriebener Passkopie)

  • Unternehmensdokumente: Gesellschaftsvertrag/Satzung, aktuelle Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuerbescheinigung

  • Formular zur Branchenklassifizierung, Erklärung über innergemeinschaftliche Tätigkeiten und Absicht zur Registrierung im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS). Registrierungsanträge müssen über das örtliche italienische Finanzamt des bestellten Steuervertreters (oder direkt, wenn in der EU ansässig) eingereicht werden


Die Mehrwertsteuerregistrierung muss abgeschlossen sein, bevor steuerpflichtige Lieferungen erfolgen, da sonst Strafen und Zinsen anfallen können.

Italienische Mehrwehrsteuernummer

Struktur: IT + 11 Ziffern (z. B. IT12345678901)


  • Erste sieben Ziffern: Steuernummer
  • Nächste zwei: Finanzamt-Identifikationsnummer
  • Inklusive IT-Präfix für MIAS-Nutzung
  • Einfach in MIAS überprüfbar

Was passiert nach der Registrierung?

Das Unternehmen muss monatliche, vierteljährliche und jährliche Mehrwertsteuererklärungen gemäß den italienischen Regelungen einreichen. Die regelmäßige Einhaltung der Vorschriften zu Rechnungsstellung, Buchführung, OSS/IOSS-Meldung, Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen ist obligatorisch.

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