Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die Steuerbehörde, die Unternehmen die drei verschiedenen Arten von Steuerkennzeichen in Deutschland vergibt: die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Jeder deutsche Staatsbürger erhält bei der Geburt eine 11-stellige Steuer-ID, die dazu beiträgt, dass Steuererklärungen den richtigen Steuerzahlern zugeordnet werden. Eine Steuernummer wird einem deutschen Bürger zum ersten Mal erteilt, wenn er eine Steuererklärung einreicht oder ein Unternehmen anmeldet, um ihn bei seinen Angelegenheiten mit dem zuständigen Finanzamt zu unterstützen (es ist möglich, dass Einzelpersonen mehrere Steuernummern haben, abhängig von der Art und dem Standort ihres Unternehmens).
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird manchmal als USt-IdNr. oder USt-ID abgekürzt. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann nur Unternehmen – inländischen wie ausländischen – zugewiesen werden. Sie muss in Rechnungen, auch für innergemeinschaftliche Lieferungen, angegeben werden.