Jedes Unternehmen, das bei den niederländischen Steuerbehörden als nicht ansässiger Mehrwertsteuerhändler registriert ist (siehe unser Briefing zur niederländischen Mehrwertsteuerregistrierung), muss steuerpflichtige Transaktionen durch periodische Erklärungen, sogenannte Mehrwertsteuererklärungen, melden.

Wie oft sind Mehrwertsteuererklärungen in den Niederlanden erforderlich?

In den Niederlanden ist der Standardzeitraum für die Mehrwertsteuererklärung vierteljährlich. Monatliche Erklärungen sind erforderlich, wenn ein Unternehmen in der Regel mehr als 15.000 Euro Mehrwertsteuer pro Quartal zahlen muss. Zusätzlich können monatliche Erklärungen erforderlich sein, wenn ein Unternehmen häufig mit der Mehrwertsteuerzahlung in Verzug ist. Ansässige Unternehmen, die weniger als 1.883 Euro pro Jahr schulden und einen innergemeinschaftlichen Liefer- und Erwerbswert von weniger als 10.000 Euro haben, müssen jährlich eine Erklärung abgeben.

Welche Mehrwertsteuer in den Niederlanden kann abgezogen werden?

Unternehmen können die in der niederländischen Mehrwertsteuererklärung ausgewiesene Mehrwertsteuer mit der entsprechenden Vorsteuer verrechnen. Es gibt einige Ausnahmen, wie die folgenden:


  • Bestimmte Personalvergünstigungen (Sport- und Freizeiteinrichtungen, Unterkunft, Transport für den persönlichen Gebrauch, Bereitstellung von Speisen und Getränken)
  • Catering und Restaurants

Welche Fristen gelten für die Abgabe niederländischer Mehrwertsteuererklärungen?

Jede monatliche oder vierteljährliche niederländische Mehrwertsteuererklärung ist am letzten Tag des Monats nach dem Ende des Zeitraums fällig. Für Unternehmen, die eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen, ist der Stichtag der 31. März des Folgejahres. Ausländische Unternehmen können ihre Steuererklärung bis zu 8 Wochen nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums einreichen.

Jede fällige niederländische Mehrwertsteuer muss in Euro unter Beachtung der gleichen Fristen gezahlt werden, die für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung gelten. Die Zahlung kann elektronisch erfolgen.

Wo werden Mehrwertsteuererklärungen in den Niederlanden eingereicht?

In den Niederlanden müssen ausländische Unternehmen seit Januar 2014 ihre Mehrwertsteuererklärungen elektronisch einreichen. Dies geschieht über die Website der Steuerbehörde http://www.belastingdienst.nl

Mehrwertsteuerstrafen in den Niederlanden

Bei Falschangaben oder verspäteter Abgabe von niederländischen Mehrwertsteuererklärungen können ausländische Unternehmen mit Strafen von bis zu 4.920 Euro belegt werden. Zinsen werden auf fällige Mehrwertsteuer erhoben. Der Satz wird zweimal jährlich von der Steuerabteilung überprüft. Er liegt derzeit bei 4 % pro Jahr.


Für die niederländische Mehrwertsteuer gibt es keine Verjährungsfrist; die Rückforderung der Mehrwertsteuer durch die niederländischen Steuerbehörden ist jedoch auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt begrenzt, zu dem das Unternehmen erstmals zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet war.

Wie werden Mehrwertsteuergutschriften in den Niederlanden zurückgefordert?

Wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt (mehr Vorsteuer angefallen als berechnet), entsteht eine niederländische Mehrwertsteuergutschrift. Theoretisch wird dies an das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen zurückgezahlt. Ein Vorsteuerüberhang kann bei Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden. Ansprüche sollten innerhalb von 5 Jahren nach dem relevanten Mehrwertsteuerzeitraum geltend gemacht werden.

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