Jede monatliche oder vierteljährliche niederländische Mehrwertsteuererklärung ist am letzten Tag des Monats nach dem Ende des Zeitraums fällig. Für Unternehmen, die eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen, ist der Stichtag der 31. März des Folgejahres. Ausländische Unternehmen können ihre Steuererklärung bis zu 8 Wochen nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums einreichen.
Jede fällige niederländische Mehrwertsteuer muss in Euro unter Beachtung der gleichen Fristen gezahlt werden, die für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung gelten. Die Zahlung kann elektronisch erfolgen.