Die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Regierungsbehörden (B2G) ist in den Niederlanden Pflicht. Alle Lieferanten für zentrale staatliche Stellen müssen strukturierte elektronische Rechnungen in akzeptierten Formaten ausstellen wie Peppol BIS 3.0 (basierend auf EN 16931 UBL 2.1) und SI-UBL 2.0 (die niederländische Variante von EN 16931). E-Rechnungen müssen über Peppol, das zentrale Digipoort-Gateway oder das manuelle Eingabeportal (Logius), das für Lieferanten mit geringem Volumen verfügbar ist, ausgestellt werden.
E-Rechnungen müssen sieben Jahre lang archiviert werden (zehn Jahre bei immobilienbezogenen Rechnungen). Digitale Signaturen sind optional, digitale Integrität und Authentizität sind jedoch erforderlich.