B2G-Transaktionen

Die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Regierungsbehörden (B2G) ist in den Niederlanden Pflicht. Alle Lieferanten für zentrale staatliche Stellen müssen strukturierte elektronische Rechnungen in akzeptierten Formaten ausstellen wie Peppol BIS 3.0 (basierend auf EN 16931 UBL 2.1) und SI-UBL 2.0 (die niederländische Variante von EN 16931). E-Rechnungen müssen über Peppol, das zentrale Digipoort-Gateway oder das manuelle Eingabeportal (Logius), das für Lieferanten mit geringem Volumen verfügbar ist, ausgestellt werden.


E-Rechnungen müssen sieben Jahre lang archiviert werden (zehn Jahre bei immobilienbezogenen Rechnungen). Digitale Signaturen sind optional, digitale Integrität und Authentizität sind jedoch erforderlich.

B2B-Transaktionen

Die Niederlande schreiben derzeit keine E-Rechnungen für Business-to-Business(B2B)-Transaktionen vor. Unternehmen können E-Rechnungen im B2B-Bereich auf freiwilliger Basis ausstellen. Die Zustimmung des Käufers ist für Unternehmen, die sich dafür entscheiden, erforderlich.


Eine geplante öffentliche Konsultation zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung könnte bis 2030 zur Umsetzung eines Mandats führen, das an der EU-Initiative zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) ausgerichtet ist.

B2B-Transaktionen

Wie bei B2B-Transaktionen gibt es derzeit in den Niederlanden keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Business-to-Consumer(B2C)-Transaktionen. E-Rechnungen im B2C-Bereich können ausgestellt werden, wenn der Verbraucher den Empfang in akzeptablen strukturierten Formaten wie UBL-XML und Peppol akzeptiert. Der Inhalt von E-Rechnungen muss den niederländischen Regelungen für Mehrwertsteuerrechnungen entsprechen und Informationen zu Verkäufer und Käufer, Steuersätze, Rechnungsnummer/-datum sowie die Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer enthalten.

Steuerberichterstattung in Echtzeit in den Niederlanden

Derzeit gibt es keine Pflicht zur Steuerberichterstattung in Echtzeit für inländische Transaktionen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in den Niederlanden kann zu Prüfungen und finanziellen Strafen führen, die an die niederländischen Steuerbehörden zu zahlen sind.

Lesen Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung.

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