Unternehmen können E‑Rechnungen über die staatliche zentrale Plattform Polens für strukturierte E‑Rechnungen, dem nationalen System für die elektronische Rechnungsstellung oder „Krajowy System e‑Faktur“ (KSeF), im FA(3)-XML‑Format ausstellen und empfangen.
Wenn eine E‑Rechnung über KSeF eingereicht wird, erhält sie eine eindeutige Kennung. Nach Freigabe der E-Rechnung durch KSeF und Anerkennung als rechtsgültig kann der Empfänger sie von der Plattform herunterladen.
Ein ausländisches Unternehmen, das in Polen einen festen Geschäftssitz hat und tätig ist, muss E-Rechnungen über KSeF ausstellen und einen steuerlichen Vertreter benennen. Ein ausländisches Unternehmen, das in Polen aus dem Ausland ohne einen steuerlichen Vertreter tätig ist, muss KSeF nicht zwingend verwenden. In diesem Fall kann das ausländische Unternehmen Rechnungen in dem zwischen beiden Parteien vereinbarten Format, z. B. als PDF per E-Mail, ausstellen und empfangen.