EU-Mehrwertsteuerschwellenwerte für Fernverkäufe

Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und sie zu ermutigen, europaweit Handel zu treiben, gibt es von jedem Land festgelegte nationale Mehrwertsteuer-Registrierungsschwellenwerte. Wenn ein ausländisches Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte verkauft, muss es sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren. Sobald diese Grenzen innerhalb desselben Kalenderjahres überschritten werden, muss eine Nummer beantragt werden; siehe unser Briefing zur EU-Mehrwertsteuerregistrierung. Am 1. Juli 2021 wird das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket der EU die Schwellenwerte für Fernverkäufe aufheben.

 

Lesen Sie auch unser Briefing zum Thema EU-Mehrwertsteuer für Fernverkäufe.

Jährliche EU-Schwellenwerte für Fernverkäufe

Land

EU-Mehrwertsteuerschwellenwerte für Fernverkäufe

Österreich

35.000 €

Belgien

35.000 €

Bulgarien

70.000 BGN

Kroatien

270.000 HRK

Zypern

35.000 €

Tschechische Republik

1.140.000 CZK

Dänemark

280.000 DKK

Estland

35.000 €

Finnland

35.000 €

Frankreich

35.000 €

Deutschland

100.000 €

Griechenland

35.000 €

Ungarn

35.000 €

Irland

35.000 €

Italien

35.000 €

Lettland

35.000 €

Litauen

35.000 €

Luxemburg

100.000 €

Malta

35.000 €

Niederlande

100.000 €

Norwegen (Nicht-EU)

N. z.

Polen

160.000 PLN

Portugal

35.000 €

Rumänien

118.000 RON

Slowakei

35.000 €

Slowenien

35.000 €

Spanien

35.000 €

Schweden

320.000 SEK

Schweiz (Nicht-EU)

N. z.

Vereinigtes Königreich (Nicht-EU)

Nicht zutreffend. Muss sich für die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs registrieren, um Waren in beliebiger Höhe gemäß den E-Commerce-Mehrwertsteuerregeln des Verenigten Königreichs 2021 zu verkaufen.

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