Intrastat-Meldungen

Die Intrastat-Meldung schließt die Lücke, die 1993 durch die Abschaffung der Zollmeldungen über den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union entstanden ist. Sie ermöglicht es den einzelnen Mitgliedstaaten und der EU, den Handel zwischen den Ländern zu statistischen Zwecken zu verfolgen. Zunehmend wird die Intrastat-Meldung auch zur Überprüfung potenziellen Mehrwertsteuerbetrugs eingesetzt.

Wie die Zusammenfassende Meldung ist sie vom Prozess der EU-Mehrwertsteuererklärung und -meldung getrennt, wenngleich sie auf denselben Daten basiert.

Was gehört zu Intrastat-Meldungen?

Intrastat-Meldungen erfordern detaillierte Angaben zu allen Warenversendungen (Verkäufen) in andere EU-Länder sowie zu den Wareneingängen (Einkäufen).  Zu den erforderlichen Angaben für jede Transaktion gehören:

 

  • Beschreibung der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Warennummer
  • Menge und Wert der Waren
  • Lieferbedingungen
  • Abgangs- und Bestimmungsland (unter Verwendung von Ländercodes)
  • Versandkosten

Wann ist die Intrastat-Meldung einzureichen?

Für jedes EU-Land gibt es jährliche Meldeschwellenwerte. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zu Schwellenwerten für Intrastat-Meldungen.   Diese können sich auch bei Warenversendungen aus einem Land (Verkäufe) im Vergleich zu Wareneingängen (Einkäufe) innerhalb desselben Landes unterscheiden. Diese Schwellenwerte liegen deutlich über den Schwellenwerten für die Mehrwertsteuerregistrierung.

 

Die Intrastat-Meldung erfolgt in der EU fast immer monatlich.  Die Meldungen sind in der Regel gleichzeitig mit der Mehrwertsteuererklärung vorzunehmen und werden an das zuständige statistische Amt des jeweiligen Landes gesendet.

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